Der WDR hat im Kündigungsstreit mit Klaus Martens, dem Macher des Films “Heilung unerwünscht”, vor Gericht verloren:
http://www.ksta.de/html/artikel/1323357145188.shtml
http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/wdr-verliert-erneut-im-k%C3%BCndigungsstreit-mit-martens
Der WDR akzeptiert dieses Urteil:
http://funkkorrespondenz.kim-info.de/artikel.php?pos=Politik&nr=9425
Inzwischen ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Aktenzeichen 3 Sa 347/11) online:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2011/3_Sa_347_11urteil20111214.html
Besonders interessant in diesem Text finde ich folgende Zitate, die die unterstützende Rolle von Martens bei der Markteinführung der Salbe und die tendenziöse Darstellung belegen:
” … Aus allen diesen E-Mails wird deutlich, dass der Kläger in die Marketingaktivitäten zur Produkteinführung der Salbe R in nicht unerheblichem Maß eingebunden war. Er wurde von Herrn We um Rat gefragt und in einen internen Abstimmungsprozess einbezogen, an dem er selbst aktiv teilgenommen hat, wie seine Antwortmails belegen. Damit hat der Kläger zweifelsfrei die Position des berichtenden Journalisten verlassen. Dies ist in zweifacher Hinsicht rechtlich bedenklich. Einerseits verstößt der Kläger damit gegen die Grundsätze der journalistischen Unabhängigkeit. Andererseits hat er seinen “Lagerwechsel” im Film nicht offengelegt, sondern diesen vielmehr weiterhin aus der Position des außenstehenden Journalisten präsentiert.
…
So sind gerade nicht alle Informationen in die Dokumentation eingeflossen. Unstreitig hat der Kläger kritische Stellungnahmen behandelnder Ärzte nicht aus dem Rohmaterial in den Film übernommen. Deren teilweise Wiedergabe im Kommentartext hat eine deutlich geringere Aussagekraft. …
Auch hat der Kläger sehr wohl versucht Einfluss auf den Sendetermin zu nehmen. Dies ergibt sich zweifelsfrei aus der E-Mail des Klägers vom 21.08.2009 an seinen Vorgesetzten, Herrn W
…
Ebenfalls unzutreffend ist die Aussage des Klägers, er habe vor der Veröffentlichung durch die Programmzeitschriften keinem Dritten außerhalb der Redaktion Hinweise auf einen möglichen Sendetermin gegeben. Das Gegenteil ist durch den E-Mail-Schriftverkehr des Klägers belegt.
…
Schließlich hatte der Kläger sehr wohl Kenntnis von dem Produktionsbeginn sowie der Markteinführung des Präparats gehabt.
…
Im letzten Absatz auf Seite 2 der Stellungnahme des Klägers heißt es, die Diskussion nach Ausstrahlung des Films habe offensichtlich dazu geführt, dass einige Wochen später 25.000 Tuben der Creme produziert worden seien. Aus der bereits genannten E-Mail des Klägers vom 02.09.2009, also sechs Wochen vor dem Sendetermin wird demgegenüber deutlich, dass die Produktion bereits vorher geplant und gerade nicht Folge der Ausstrahlung des Films und der anschließenden Diskussion war. …”
Klaus Martens hat zwar seinen Arbeitsgerichtsprozess gewonnen. Eine “weiße Weste” hat er jedoch nicht, denn seine Fehler gehen aus dem Gerichtsurteil eindeutig hervor.









































